Aufnahmekriterien für die städtischen Kindertagesstätten (U3 und Hort)

13.11.2012

Die im Infoblatt zur Anmeldung und Aufnahme eines Kindes in die städtischen Kindertagesstätten in Bruchköbel aufgeführten Aufnahmekriterien im Bereich U3-Betreuung und Hort 

„min. 30 Std. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (Beruf, Schule, Hochschule) des alleinerziehenden Elternteils/ beider Eltern“ 

werden mit sofortiger Wirkung ersetzt durch die nachfolgenden Aufnahmekriterien

„Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (Beruf, Schule, Hochschule) beider Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils (Ausnahmen bei freien Kapazitäten und besonderem Betreuungsbedarf möglich)“.

Begründung:

Die vor 2 Jahren eingeführte 30-Stunden Regelung bei den Aufnahmekriterien für die U3-Betreuung und den Hortbereich schließt eine große Zahl von Eltern grundsätzlich von der Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Stadt aus. Dies führt dazu, dass Eltern z.B. auf Stellenangebote verzichten, weil sie wegen der Aufnahmekriterien keine Option für eine benötigte Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder haben. Andere stocken ihre Stundenzahl wegen dieser Kriterien auf, obwohl sie dies wegen der gewünschten Vereinbarkeit von Familie und Beruf eigentlich nicht wollten, nun aber keine andere Alternative haben. 

Im Sinne der Zukunftsfähigkeit muss Bruchköbel sich auch als familienfreundliche Kommune präsentieren, deshalb sollten wir den Eltern in Bruchköbel nicht vorschreiben, in welcher Form sie Familie und Beruf vereinbaren. Es ist dazu notwendig, die 30-Stunden-Regelung für U3 und Hort durch die weiter gefassten Aufnahmekriterien für die Nachmittagsbetreuung zu ersetzten. 

– einstimmig angenommen –