FDP Bruchköbel bewirkt Änderung bei den Aufnahmekriterien für U3 und Hort

14.11.2012

Die FDP Bruchköbel hat in der letzten Stadtverordnetensitzung eine Änderung bei den Aufnahmekriterien für die U3- und Hortbetreuung erreicht. Seit rund zwei Jahren wird bei der Beantragung eines U3- oder Hortplatzes eine Mindeststundenzahl von 30 Wochenstunden Berufstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, bzw. beider Elternteile verlangt. Diese Regelung schließt jedoch eine große Zahl von Eltern wie beispielsweise die große Zahl der in Teilzeit beschäftigten Müttern grundsätzlich von der Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Stadt aus, moniert die Bruchköbeler FDP-Fraktion. Dies führte in der Vergangenheit bereits dazu, dass Eltern auf Stellenangebote verzichten mussten, weil sie wegen der Aufnahmekriterien keine Option für eine benötigte Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder hatten.

Die sogenannte 30-Stunden-Regelung ist nur aus einem Zweck eingeführt worden, vermutet FDP-Fraktionsvorsitzende Sylvia Braun, um den Bedarf für die U3- und Hortplätze herunter rechnen zu können. Das mag ein politisch opportuner Schachzug von Bürgermeister Maibach gewesen sein, ist für die Bruchköbeler Familien aber kein positives Signal gewesen. Dieses positive Signal erfolgte nun auf Antrag der FDP mit einer breiten Mehrheit vom Bruchköbeler Parlament.

Gemäß dem gefassten Beschluss wird die 30-Stunden-Regelung für U3 und Hort ab sofort durch den Nachweis der Berufstätigkeit ohne Forderung einer Mindeststundenzahl ersetzt. Kann der Bedarf mit den vorhandenen Plätzen nicht gedeckt werden, erfolgt die Vergabe nach den gleichen Hilfskriterien, wie dies bis zur Einführung der 30-Stunden-Regelung der Fall war, ergänzt Frau Braun. Als Nebeneffekt dieser Neuregelung der Aufnahmekriterien wird auch endlich wieder eine korrekte Bedarfserfassung für den Bedarfs- und Entwicklungsplan möglich.