FDP Bruchköbel fordert Möglichkeiten des Platz-Sharing in Hort und Kita

14.09.2011

Die aktuelle IHK-Studie zu Betreuungsangeboten und Betreuungsbedarf an den Grundschulen im MKK hat gezeigt, was vielen Eltern schon längere Zeit klar ist. Der Übergang von Kita zu Schule gestaltet sich wegen des fehlenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab der Einschulung oft schwierig. Der Ausbau der Kita-Betreuung im Bereich U3 darf nicht dazu führen die Betreuung der Grundschulkinder aus den Augen zu verlieren.

Die FDP Bruchköbel sieht hier auch den Bürgermeister gefordert und möchte deswegen in der nächsten Stadtverordnetensitzung anregen, eine Flexibilisierung bei der Vergabe von Hortplätzen über das Angebot eines Platz-Sharings zu schaffen. Derzeit müssen Eltern in Bruchköbel einen Hortplatz für fünf Wochentage buchen und bezahlen, obwohl viele nur für zwei oder drei Tage eine Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder benötigen. So sollte es künftig möglich sein, dass zwei Kinder sich einen Hortplatz zu unterschiedlichen Zeiten teilten: entsprechend der Berufstätigkeit der Mütter oder Väter. So käme eines der Kinder regelmäßig nur an zwei Nachmittagen, das andere an drei Nachmittagen in eine der städtischen Einrichtungen. „Angesichts des vorhandenen mangelnden Versorgungsgrades an entsprechenden Plätzen in einigen Einrichtungen der Stadt wäre dies nicht nur ein Entgegenkommen gegenüber den Wünschen der Eltern, sondern auch ein Beitrag zur Versorgungsgerechtigkeit. Analog könnte dies auch für die begehrten Plätze in der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten, sowie bei den U 3 Plätzen angewendet werden“ führt die FDP-Stadtverordnete Sylvia Braun weiter aus.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Arbeitswelt gerade von den Teilzeitkräften immer mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten gefordert wird, muss auch ein Betreuungsangebot an diese Anforderungen angepasst werden. Eine längere Verweildauer am Arbeitplatz zugunsten arbeitsfreier Tage ist ein immer öfter angewendetes Modell. Bei der Buchung der Essenspauschale wurde diese Überlegung bereits berücksichtigt, so sollte dies künftig auch für die Platzvergabe möglich sein. Außerdem bekämen so auch die Mütter eine Chance weiter ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, wenn sie nicht die von der Stadt geforderte Mindeststundenzahl von 30 Wochenstunden für die Zuteilung eines Betreuungsplatzes (U3, Hort) nachweisen können. Diese unangemessen hohe Einstiegshürde ist im Übrigen nahezu beispiellos im Vergleich mit anderen Gemeinden und zeugt damit nicht von einer großen Bereitschaft der hiesigen schwarz-grünen Koalition, den hier lebenden Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich leichter machen zu wollen.