Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen

10.10.2012

Zur allgemeinen Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat wird folgendes beschlossen:

Ziffer 1 und 2 – wie in der DS 226/2012
Ziffer 3 wird durch folgenden Punkt ersetzt:

3. Der Magistrat wird beauftragt, eine übersichtliche Darstellung der seit Beginn der Legislatur und aller künftig gefassten Beschlüsse mit aktuellem Statusvermerk sowie der offenen Beschlüsse aus der vorherigen Legislatur auf der Internetseite der Stadt Bruchköbel zu veranlassen. In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eines jeden Quartals ist über den aktuellen Status der nicht erledigten Beschlüsse mündlich Bericht zu erstatten. Mit Umsetzung von Ziffer 3 entfällt Ziffer 2. 

Ziffer 4 entfällt. 

Begründung:
Hintergrund des ursprünglichen BBB-Antrages ist es mehr Transparenz bei der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Parlament herzustellen. Diese Transparenz muss aber auch und insbesondere für den Bürger erreicht werden. Nach §66 Abs. 2 HGO hat der Magistrat die Aufgabe die Bürger über wichtige Fragen der Stadtverwaltung in geeigneter Weise zu unterrichten, um das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen. Die Umsetzung von Beschlüssen des frei gewählten Parlamentes sind als wichtige Fragen im Sinne der HGO zu verstehen.

Eine geeignete Weise sollte hier eine tabellarische Darstellung auf der Internetseite der Stadt sein. Es kann den Bürgern nicht zugemutet werden, sich durch Seiten von Protokollen zu arbeiten, um sich über den Status von Anträgen zu informieren. Es fehlt eine übersichtliche Darstellung. Diese kann ohne besondere Kosten mit dem Möglichkeiten der städtischen Internetseite umgesetzt werden.

Eine Erfassung der gefassten Beschlüsse seit Beginn der aktuellen Legislatur scheint als Stichtag sinnvoller, als einen Zeitpunkt während einer laufenden Legislatur herauszusuchen. Bisher nicht umgesetzte Beschlüsse aus der letzten Legislatur sollten natürlich auch erfasst werden. In regelmäßigen Abständen erfolgt zusätzlich eine mündliche Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung, womit eine Berichterstattung nach Ziffer 2 obsolet wird.

Änderungsantrag einstimming angenommen
Bisher einmal Berichterstattung mündlich, schriftliche Darstellung steht noch aus