Platz-Sharing in Hort und Kita

20.09.2011

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt für die Hort- und Nachmittagsplätze in den Kindertagesstätten ein Platz-Sharing anzubieten.

Die aktuelle IHK-Studie der IHK Hanau im Kreisgebiet hat gezeigt, was vielen Eltern schon längere Zeit klar ist. Der Übergang von Kita zu Schule gestaltet sich wegen des fehlenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab der Einschulung oft schwierig. So sind rund 25 Prozent der Grundschulkinder im MKK in einer Betreuung, nach der Umfrage ergibt sich aber ein Bedarf von rund 54 Prozent. Angesichts der klammen Haushaltslage sollte die Stadt nach Möglichkeiten suchen, die vorhandenen Recourcen so gut wie möglich zu nutzen. Wir regen deshalb an, die Buchungszeiten für Hortplätze zu flexibilisieren, wie es in anderen Gemeinden durchaus bereits üblich ist. 

So sollte es möglich sein, dass zwei Kinder sich einen Hortplatz zu unterschiedlichen Zeiten teilten: entsprechend der Berufstätigkeit der Mütter oder Väter. So käme eines der Kinder regelmäßig nur an zwei Nachmittagen, das andere an drei Nachmittagen in eine der städtischen Einrichtungen. Nach dem gleichen Modell kann dann auch bei den Nachmittagsplätzen an den Kitas verfahren werden, sofern Bedarf besteht.
Derzeit müssen Eltern in Bruchköbel einen Hortplatz für fünf Wochentage buchen und bezahlen, obwohl sie nur für zwei oder drei Tage eine Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder benötigen. Angesichts des vorhandenen mangelnden Versorgungsgrades an entsprechenden Plätzen in einigen Einrichtungen der Stadt wäre dies nicht nur ein Entgegenkommen gegenüber den Wünschen der Eltern, sondern auch ein Beitrag zur Versorgungsgerechtigkeit. 
Viele berufstätige Mütter arbeiten in Teilzeit. Hierbei ist durch die meist weiten Anfahrtswege der Wunsch auch von Arbeitgeberseite da, die Arbeitszeit möglichst wenig zu stückeln. Möglichst viele Stunden an einzelnen Tagen der Woche zu arbeiten entspricht der Lebenswirklichkeit von vielen Teilzeitkräften. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert deswegen eine hohe Flexibilität, die mit der aktuellen Art der Platzvergabe nicht mehr vereinbar ist. 

Mit der Festlegung auf bestimmt Essenstag im Rahmen der Essenspauschale wurde dem im Übrigen schon Rechung getragen. Analog könnte eine Buchung der Betreuungsplätze erfolgen. 

Durch ein Platz-Sharing könnte so auch die unzumutbar hohe Einstiegshürde einer geforderten Berufstätigkeit von mindestens 30 Stunden – für die Zuteilung eines U3- oder Hortplatzes gesenkt werden, wesentlich mehr Eltern bekämen so die Chance auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind.

Antrag in den Haupt-und Finanzausschuss verwiesen, abgewiesen in der StaVo vom 13.12.11 

Den Redebeitrag zur Empfehlung des HFA gibt es hier zum Download als PDF-Datei.